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12. Juli 2017 3 12 /07 /Juli /2017 18:48

MAAS MUSS WEG.

Deutschlands kleiner Bruder ist ein ganz grosser Bösewicht.

*

UNSER GROSSER BRUDER IST EIN GANZ KLEINES LICHT.

Unser kleiner Justizminister ist ein ganz grosser Bösewicht.

 

UNSER GROSSER BRUDER WEISS BESCHEID.

 

Abt. Recht & Logik: Heiko für alle

6. Juli 2017

 

Meldung

Berlin – Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erkennt im Verfassungsgebot des Schutzes der Ehe keinen Widerspruch zur Ehe für alle. „Der Ehe-Begriff ist entwicklungsoffen. Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes“, so der Justizminister in einem Gastbeitrag für die „Welt“. (dts)

 

Kommentar

Der kleine Saarländer ist einfach der Wahnsinn. Er ist wirklich der einzige, der es schafft, in einem Satz so viel Inkonsistenz unterzubringen, daß man mindestens drei Sätze braucht, um sie offenzulegen.

 

Zunächst: Daß der Ehe-Begriff „entwicklungsoffen“ sei, ist eine Maassche Behauptung aus dem Blauen heraus. Das hängt aber noch nicht einmal exclusiv an diesem Begriff.

Für die westdeutschen Salonbolschewisten waren sämtliche Begriffe schon immer „entwicklungsoffen“. Die Diskriminierung beispielsweise (im Wortsinne: Die Unterscheidung) wurde aufgrund der frech behaupteten „Entwicklungsoffenheit des Begriffs“ zur Herabsetzung. Der Chauvinismus (im Wortsinne: Die Überzeugung, einer in gewisser Hinsicht überlegenen Gruppe anzugehören) wurde zu einem generellen Gedankenverbrechen, das heutzutage allgemein mit Rassismus, Sexismus, stupider Überheblichkeit und dergleichen mehr übersetzt wird.

 

Franz Josef Strauß hatte das im Bundestagswahlkampf 1980 punktgenau erkannt und in einer Rede auch thematisiert. „Die Linke hat Begriffe gekapert, sie mit anderen Inhalten gefüllt und sie dann als Wurfgeschosse gegen die bestehende Ordnung eingesetzt“, so Strauß damals. Seine Schlußfolgerung: „Der Kampf um die Sprache ist wesentlich für die geistige Selbstbehauptung.“

 

„Entwicklungsoffene Begriffe“ sind eine Erfindung der westdeutschen Linken. Es gibt keine „entwicklungsoffenen Begriffe“. (vgl. Manfred Kleine-Hartlage: Die Sprache der BRD).

 

Meldung

Selbst wenn mit der „Ehe“, von der das Grundgesetz spricht, auch weiterhin nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau gemeint sein sollte, wäre nach Meinung des Justizministers keine Änderung der Verfassung nötig, um in das Institut der Ehe auch gleichgeschlechtliche Paare mit einzubeziehen.(dts)

 

Kommentar

Es ist eigentlich klar wie Kloßbrühe: Als der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie festgelegt worden ist – um den geht es nämlich in Artikel 6 des Grundgesetzes -, konnte keiner ahnen, daß sich irgendwelche Sprachperversen wenige Jahrzehnte später selber aussuchen würden, was sie unter den jeweiligen Begriffen verstehen wollen.

 

Deshalb ist des kleinen Saarländers recht bauernschlau eingeflochtene Differenzierung: „Selbst wenn auch weiterhin … gemeint sei sollte“, nichts als eine Pseudo-Differenzierung. Ganz unzweifelhaft war „Ehe“ im Jahre 1949 auch weiterhin so gemeint, wie sie in jenem Jahr allgemein verstanden wurde. Die Ehe ist der „Bund für das Leben“ von Mann und Frau. Aus die Maus. Von „entwicklungsoffen“ steht nirgends etwas. Was wahr ist und was jemand wahrhaben will, sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Da hilft es auch nichts, wenn dem Grundgesetz innere Organe angedichtet werden, wie es die „WELT“ vor drei Stunden getan hat – Schlagzeile: „Das Herz des Grundgesetzes ist groß genug für alle“. Hallo? – Das Herz des Grundgesetzes!? Wie blöd wird´s denn noch?

 

Daß sich der Begriff der Ehe „gewandelt habe“ („er wandelt sich“ – aktiv) ist eine weitere Behauptung, die an Perfidie kaum zu überbieten ist. Nein, der Begriff der Ehe ist gewandelt worden (wie so viele andere auch – und zwar passiv) – und nicht ganz zufällig exakt von den Leuten und ihren Vorgängern im Amt, die heute scheinheilig behaupten, sie trügen diesem Wandel lediglich Rechnung. Typen wie der kleine Saarländer würden, nachdem sie ihr Auto gegen einen Laternenmasten gesetzt haben, in der Werkstatt auftauchen und behaupten, der Wagen habe sich aus Gründen seiner Entwicklungsoffenheit selbst verbeult – und diesem Umstand sei nun mit einer zeitgemäßen Reparatur zu begegnen.

 

Meldung

Denn zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers „gehört auch die Festlegung, wer eine Ehe eingehen kann, solange er den Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 6 GG nicht verletzt. Genau deshalb ist die Ehe für alle kein Widerspruch zum Grundgesetz“, so Maas.(dts)

 

Kommentar

Der Schutzbereich wird genau dadurch verletzt, daß man die Existenz einer „Entwicklungsoffenheit“ von Begriffen behauptet, die realiter inexistent ist. Die „Ehe für alle“ steht so sehr im Widerspruch zum Grundgesetz wie der rote Rabulistiker selbst.

 

Meldung

„Verfassungen sind Werke für die Ewigkeit“, schreibt der SPD-Politiker in der „Welt“. Aber nach einer Verfassungsgebung gehe das Leben weiter, gesellschaftliche und technische Verhältnisse entwickelten sich.(dts)

 

Kommentar

Fein bemerkt, Herr Bundesjustizminister! Woher diese Brillanz auf einmal? Natürlich geht das Leben weiter. Auch entwickeln sich gesellschaftliche und technische Verhältnisse. Aber – und das ist der Punkt: Im Rahmen des Ewigkeitscharakters der Verfassung – und nicht außerhalb!

 

Meldung

„Eine gute Verfassung braucht deshalb die notwendige Offenheit für diesen Wandel. Andernfalls läuft sie Gefahr, aus der Zeit zu fallen und damit ihre Wirkkraft einzubüßen.“ Maas weiter: „Ein Schutzauftrag ist kein Diskriminierungsgebot.“ (dts)

 

Kommentar

Ehrlich: Heiko Maas ist der allerletzte, dem ich die Beurteilung dessen überlassen würde, was wohl eine „gute Verfassung“ sein soll. Er hat ganz einfach die zu beachten, die für ihn maßgeblich ist, ganz egal, ob er die gut oder schlecht findet. Das hier: „Ein Schutzauftrag ist kein Diskriminierungsgebot“, outet Maas zudem als einen intellektuellen Minderleister. Im günstigsten Fall. Im ungünstigsten Fall entlarvt er ihn als einen perfiden Lügenbeutel. Der Satz selbst ergibt nämlich erst dann seinen perversen Sinn, wenn man die „Entwicklungsoffenheit der Begriffe“ als unabänderliche Tatsache glaubt! Das ist eine zivilreligiöse Glaubenssache und sonst gar nichts. Es ist ja nicht so, daß Linke und Atheisten an nichts glauben würden. Sie glauben an die Allmacht ihres eingebildeten Verstandes. Da werden sie so (zivil)religiös, daß sich jeder fundamentalistische Kleriker noch eine Scheibe davon abschneiden könnte. Und es wird uns allen noch den Hals brechen.

 

Noch einmal: Die Diskriminierung ist ihrem Wortsinne nach eine Unterscheidung (lat. discrimare: unterscheiden) – und nicht die „Herabsetzung“. Wer etwas schützen will, muß sich vorher darüber im Klaren sein, was genau das ist, das er da schützen will. Das heißt, er muß zwischen dem Schutzwürdigen und anderen Dingen unterscheiden. Die vielbeschworenen Väter des Grundgesetzes wussten das und haben unterschieden. Sie haben unterschieden zwischen Ehe und allem, was „Nichtehe“ ist. Deswegen konnten sie die Ehe überhaupt unter Schutz stellen. Tatsächlich ist der Schutzauftrag kein Herabsetzungsgebot, sondern ein Unterscheidungsgebot.

Daß Linke keinerlei Unterschiede mehr gelten lasse wollen, außer dem einen, nämlich, daß sie die Guten und alle Anderen die Böswilligen seien, ist eine ganz andere Geschichte.

 

Meldung

Vielmehr habe das Bundesverfassungsgericht bereits 2002 festgestellt, dass der Schutz der Ehe durch das Grundgesetz nicht verbietet, für die Lebenspartnerschaften die gleichen Rechte und Pflichten vorzusehen. (dts)

 

Kommentar

Da der Begriff „Ehe“ so wenig „entwicklungsoffen“ ist wie der Begriff „Hurensohn“, sind an seinen Begriff auch bestimmte Exklusivrechte und Exclusivpflichten gebunden, die nicht einfach auf andere Lebenspartnerschaften übertragen werden können, welche ausdrücklich NICHT Ehe sind. Außerdem gilt der Artikel 6 des Grundgesetzes nicht dem Schutz der Ehe allein, sondern ausdrücklich dem Schutz von „Ehe und Familie“.

So lange kein Homosexueller ein Kind zur Welt geschissen hat, gibt es auch keine eigene Familie für ihn. Daß der Begriff „Familie“ linker Ideologie zufolge natürlich ebenfalls „entwicklungsoffen“ zu sein hatte, ändert daran nicht das Geringste. Eine Familie ist, was ein Mann und eine Frau zusammen gründen. Sie besteht in Europa seit alters her aus zwei Eltern und ihren leiblichen Kindern. Und zwar exclusiv. Die „Patchworkfamilie“, die „Zwei-Väter-Familie“ und allerlei andere linke Kulturperversionen sind eine Fata Morgana. Das ist wie bei den Begriffen „Sozialdemokrat“ und „Christdemokrat“. Beide sind Einschränkungen des Begriffs „Demokrat“. Und Heiko Maas ist die personifizierte Beschränkung dessen, wofür einem sämtliche Begriffe fehlen – und sei es nur anstandshalber. (ME)

https://www.journalistenwatch.com/2017/07/06/abt-recht-logik-heiko-fuer-alle/

 

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Es geht um Einschüchterung

von Thorsten Hinz

 

 

Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Heiko Maas, das der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD vergangenen Freitag beschlossen hat, ist genauso schlimm, wie sein Name nahelegt. Es ist ein weiterer Schritt zur Renaissance des Stasi-Staates.

 

 

Der war nicht so sehr von Massenverhaftungen und polizeilichen Prügelorgien gekennzeichnet, sondern von flächendeckender Kontrolle und Überwachung und von systematischer Denunziation. Dadurch wurde eine Atmosphäre des gegenseitigen Mißtrauens, der Unsicherheit und Vergeblichkeit erzeugt und eine freie Kommunikation, die oppositionelles Handeln vorbereitet, verhindert.

Ansätze einer Gegenöffentlichkeit zerschlagen

 

Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dient dem Zweck, die Ansätze einer Gegenöffentlichkeit, die sich vom Machtdiskurs der politisch-medialen Klasse emanzipiert, zu zerschlagen. Anlaß war der Wahlsieg Donald Trumps, der sich, getragen von einem in den sozialen Medien artikulierten Volkszorn, gegen die Kandidaten des Establishments durchsetzte.

 

Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Youtube, „offensichtlich rechtswidrige“ beziehungsweise strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

Was ist mit den „Fake News“ der eigenen Politik?

 

Dieselben Leute, die den Anstieg der Kriminalität als den Preis verharmlosen, der für eine weltoffene Gesellschaft nun mal zu zahlen sei, erklären „Fake News“ (Falschmeldungen) und „Hate Speech“ (Haßsprache) zu staatsgefährdenden Vergehen. Das ist ein objektiver, aber kein subjektiver Widerspruch, denn ihnen geht es nur um „Fakes“, die sich gegen ihre Politik und den eigenen Dominanzanspruch richten.

 

Im Bedarfsfall verdrehen sie die Fakten, daß sich die Balken biegen. Man denke an die zahlreichen Berichte, die 2015 und 2016 über den Bildungsstand der Neuankömmlinge aus dem arabischen Raum verbreitet wurden. Angeblich lag er weit über dem der Deutschen. Vom Wirtschaftswunder, das sich mit der Flüchtlingswelle ankündigte, ganz zu schweigen.

Ein Gesetz mit politischem Auftrag

 

Würde man das Gesetz rückwirkend und politisch neutral anwenden, dann müßten die beteiligten Qualitätsmedien durchweg ihren Betrieb einstellen, ihre Immobilien und Gerätschaften verkaufen und die Gehälter und Pensionen der journalistischen Mitläufer bis auf den Hartz-IV-Betrag absenken, um die fälligen Bußgelder zahlen zu können.

 

Das Gesetz macht aus der politischen Absicht keinen Hehl. So heißt es in der Problembeschreibung: „Durch Haßkriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Haßkriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.“

Gesetz mit lupenreiner DDR-Semantik

 

Das Wortgeklingel transportiert eine lupenreine DDR-Semantik. Im SED-Staat hatte ein stellvertretender Kulturminister aufmüpfigen Schriftstellern gedroht, „daß, wer dichtend, malend oder tönend den Haß aufs Leben zu kultivieren trachte, wer im Gewand der Kunst gegen den Sozialismus agiere, eine Zurückweisung erleben werde, die entschiedener ausfalle, als manchem geläufig sei“.

 

Im übrigen ist „Haßkriminalität“ kein Inhalt, sondern ein Delikt. Doch die Unschärfe hat Methode und ist Bestandteil eines zunehmend politisierten Strafrechts. Durch den Begriff „Haßkriminalität“ wird die „böse“, also politisch inopportune Absicht über die konkrete Handlung gestellt.

Das Gesetz zielt auf Einschüchterung ab

 

Wenn eine Gruppe Südländer gezielt eine „deutsche Kartoffel“ herauspickt und ihr den Schädel einschlägt, hat sie gute Chancen, daß ihr Treiben vor Gericht als überschießende Reaktion in der jugendlichen Selbstfindungsphase banalisiert wird. Wem aus Zorn darüber die Forderung „Kriminelle Ausländer raus!“ entschlüpft, sieht sich schnell mit einer Anklage wegen Volksverhetzung konfrontiert.

 

Das Gesetz zielt auf Einschüchterung ab. Jede grundsätzliche Kritik am Merkel-Kurs, an der Massenzuwanderung, an Islamisierung, dem Feminismus und Genderismus soll in die Zone der juristischen Vagheit und der Kriminalisierung gerückt werden.

Betätigungsfeld für gewohnheitsmäßige Denunzianten

 

Sollte es in Kraft treten, werden die sozialen Netzwerke aus Gründen der Risikovermeidung umfassende Löschorgien veranstalten. Gleichzeitig wird das Betätigungsfeld für gewohnheitsmäßige Denunzianten noch größer, als es ohnehin schon ist, während bei politisch aktiven Nutzern die Furcht wächst, in ihr Visier zu geraten.

 

Ein Parallelität zu den Druck- und elektronischen Medien herzustellen, die ebenfalls selektieren, was in ihren Kommentarspalten erscheint, ist abwegig. Zum einen nehmen Facebook, Twitter & Co. eine Monopolstellung ein. Zweitens sind sie kein publizistisches Medium, sondern eine technische Plattform, auf der sich unterschiedliche Publizitäten entfalten. Hier präventiv politisch-korrekte Leitplanken einzuziehen, ist daher die glatte Negation von Meinungsfreiheit und -vielfalt. Man nennt das auch: Zensur!

Wohnungsdurchsuchungen zum „Aktionstag“

 

Zweck, Gehalt und Wirkung des Gesetzes erschließen sich vollständig erst im Kontext der gesellschaftspolitischen Entwicklung. Bereits für das „Teilen“ eines „fremdenfeindlichen“ Posts werden heute Geldstrafen verhängt, wobei „fremdenfeindlich“ ein beliebig dehnbarer Begriff ist.

 

Am 20. Juni veranstalteten Polizei und Justiz den zweiten „bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von Haßspostings“. Ab sechs Uhr früh wurden Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und „weitere Maßnahmen“ gegen 36 Beschuldigte durchgeführt. Wie es in der Pressemitteilung des BKA heißt, richteten sie sich gegen „überwiegend politisch rechts motivierte Volksverhetzungen“.

Eintritt in die DDR- und Stasi-Tradition

 

Die Bezeichnung „Aktionstag“ liefert den sicheren Hinweis, daß keinerlei Gefahr im Verzug vorlag. Es handelte sich um eine politische Demonstration mit den Mitteln von Polizei und Justiz. Die Netzseite des Bundeskriminalamtes fordert alle dazu auf, sich der Demonstration der Staatsmacht anzuschließen: „Die Bekämpfung von Haß und Hetze im Internet ist eine große, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nahezu jeder kann einen Beitrag leisten.“

 

Zu den aktivsten Beiträgern zählen zweifellos die Amadeu-Antonio-Stiftung und ihre Chefin, die ehemalige Stasi-Informantin Anetta Kahane, die Minister Maas bei der Überwachung des Internets zuverlässig zur Hand gehen. Die personelle Kontinuität ist kein Zufall, sondern folgerichtig. Sie steht symbolhaft für den schleichenden Eintritt der Bundesrepublik in die DDR- und Stasi-Tradition.

JF 28/17

https://jungefreiheit.de/kultur/gesellschaft/2017/es-geht-um-einschuechterung/

 

 

Heiko Maas - Wie ab 2018 die Zensur legal wird

Die Lämmer-Show

31/03/2017

 

Heiko, Anetta und ihr Kampf gegen die Meinungsfreiheit!

 

Das hier, das ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Darin stehen ganz unangenehme Sachen, also für die Feinde der Demokratie. Im Artikel 5 steht zum Beispiel folgendes: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt.

 

Und dieser Mann hier, das ist unser umstrittener Justizminister Heiko Maas, dem gefällt dieses Grundrecht überhaupt nicht. Ihr fragt Ihr euch, wie ich sowas nur sagen kann?

 

Also, das ist ganz einfach. Der Heiko, der möchte nämlich ein neues Gesetz beschließen, es heißt Netzwerkdurchsetzungsgesetz und das ist enorm wichtig für ihn und seine Freunde. Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Passt irgendwie nicht oder? Lasst es uns ab jetzt Zensurdurchsetzungsgesetz nennen.

 

Mit dem Zensurdurchsetzungsgesetz sollen eure Kommentare und Falschnachrichten, sogenannte Fake-News, im Internet zensiert werden. Das Löschen von unbequemen Kommentaren und Nachrichten übernehmen zurzeit ja noch andere für Heiko. So zum Beispiel die Amadeu-Antonio-Stiftung, die wird extra dafür von Heiko bezahlt. Hehe, naja eher von unseren Abgaben. Die Chefin der Stiftung ist die Anetta Kahane, die hat früher bei der Stasi gelernt und ist daher bestens für diese Arbeit geeignet. Sie versteht halt ihr Handwerk.

 

Ganz schön schlau von dem Heiko, oder? Und wenn das neue Gesetz unterschrieben ist, können der Heiko und seine Ex-Spionin Anetta innerhalb von 24 Stunden ganz legal Meinungen und Informationen von euch im Internet löschen. Da freut sich der Heiko sicher ganz doll, er hat nämlich im Gesetzestext nicht detailliert erklärt, was erlaubte oder verbotene Kommentare und Nachrichten sind. In Wirklichkeit könnte es also darum gehen, eure offene Kritik an ihn und seinen Freunden schnell zu löschen.

Wie sagte der Gauck so schön „Die Eliten sind gar nicht das Problem, die Bevölkerungen sind im Moment das Problem.“

Das freie Internet ist den Politikern also mindestens genauso ein Dorn im Auge wie früher der Stasi die offene Kritik an der DDR-Diktatur.

 

So meine Lieben, ab 2018 müssen wir also alle ganz schön aufpassen, was wir im Internet so schreiben.

Den Politkern und ihren Medien reicht es nämlich nicht mehr aus, Andersdenkende oder kritisch Informierende Menschen mit den alt bekannten Keulen des Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiamerikanismus, Populismus oder Verschwörungsterrorismus nieder zu knüppeln.

 

Jetzt regt euch aber bitte nicht so auf, spätestens Ende 2018 habt Ihr das ohnehin wieder vergessen und 2019 haben die Politiker schon wieder ganz tolle neue Ideen für uns. Passt schön auf euch auf und denkt an unser Motto: „Wer in der Schein-Demokratie schläft, wacht in der EU-Diktatur auf.“ In diesem Sinne, Toi Toi Toi!

 

https://www.youtube.com/watch?v=wNnBWCM4W7Y&feature=youtu.be

 

NetzDG: Vorbild „Heimtückegesetz“?

Von Gastautor

Mi, 5. Juli 2017

 

Leserin Ruth Jakon kommentierte das NetzDG am Tag nach seiner Verabdschiedung im Bundestag im Berichterstattungsschatten der "Ehe für alle". Wir dokumentieren ihre denkwürdigen Zeilen.

 

NS-Staatssekretär Franz Schlegelberger legte gleich im März 1933 den Entwurf einer „Verordnung zur Abwehr heimtückischer Diskreditierung der nationalen Regierung“ vor, die mit geänderter Überschrift am 21. März 1933 vom Kabinett beschlossen und auch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg unterzeichnet wurde. Am selben Tag wurden mit einer weiteren Verordnung Sondergerichte gebildet, die zur Aburteilung zuständig sein sollten.

 

Am 20. Dezember 1934 wurde die Verordnung umgeformt zum „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“.

Dieses Gesetz, bekannt unter dem Begriff „Heimtückegesetz“, schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.

 

Nach § 1 des Gesetzes wurde bestraft, wer „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet…“. Auch grob fahrlässige Taten waren strafbar. Als Strafmaß wurde eine Haftstrafe von bis zu zwei

Jahren Gefängnis festgelegt.

 

Durch § 2 konnte auch bestraft werden, wer über Tatsachenbehauptungen hinausgehende Werturteile äußerte: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft. Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“

 

Amtlich begründet wurde die Einfügung des § 2 damit, daß bei einer Beschränkung auf Tatsachenbehauptungen „hetzerische Äußerungen über leitende Persönlichkeiten … über ihre Anordnungen und die von ihnen geschaffenen Einrichtungen straflos blieben“ oder nur wegen Beleidigung bestraft werden

könnten. Darüber hinaus aber konnte nun auch eine unerwünschte Erörterung über den Wahrheitsgehalt einer Behauptung umgangen werden.

 

Die unbestimmten Rechtsbegriffe ermöglichten es, nahezu jede kritische Äußerung zu ahnden. Die Zuständigkeit von Sondergerichten reduzierte die Schutzrechte des Beschuldigten: Eine gerichtliche Voruntersuchung und Haftprüfung unterblieb, die Ladungsfrist betrug nur drei Tage und ein Urteil wurde sofort rechtskräftig. Durch die Konstruktion einer „Ersatzöffentlichkeit“ konnte Kritik nur noch innerhalb intakter Familien geäußert werden, denn „bei zerrütteter Ehe muss der Täter (…) damit rechnen, dass seine Ehefrau die Äußerung nicht für sich bewahrt.

 

§ 3 legte unter bestimmten Umständen die schärfere Strafandrohung bis hin zur Todesstrafe fest.

Durch Mitwirkung der Bevölkerung mittels Denunziation, wurde die erwünschte abschreckende Wirkung und Sicherung des Herrschaftssystems erreicht.

Nach einer erhaltenen Gesamtstatistik für das Jahr 1937 wurden binnen zwölf Monaten 17.168 Personen aufgrund ihrer Äußerungen angezeigt.

 

Nicht nur Gegner, auch Nationalsozialisten und Mitläufer wurden zur Vorsicht bei kritischen Äußerungen veranlasst. Furcht vor der Gestapo, vor Untersuchungs- und Strafhaft und Existenzverlust waren allgegenwärtig. Nach Bernward Dörner war das Heimtückegesetz „ein notwendiger, nicht wegzudenkender Bestandteil der

nationalsozialistischen Diktatur.“

 

Hans Wüllenweber bezeichnet das beliebig dehn- und beugbare Gesetz als Gesinnungsterror. Das „Heimtückegesetz“ wurde durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrates vom 20. September 1945 aufgehoben.

Das gestern in der Absicht einer ähnlichen Effizienz wie das „Heimtückegesetz“ in Kraft gesetzte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ wird hoffentlich nicht auch fast elf Jahre in Kraft bleiben und am Ende einer „Befreiung“ bedürfen …

 

https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/netzdg-vorbild-heimtueckegesetz/

 

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